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Baden-Württemberg
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© 4th Life Photography/AdobeStock

Pilotprojekte im Vorfeld der Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen

Gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gilt ab dem 1. Januar 2022 die Pflicht, beim Neubau geeigneter Parklätze eine Photovoltaikanlage zu errichten. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Ende des Jahres 2020 einen Aufruf zur Förderung von Pilotprojekten gestartet, bei denen eine Kombination aus Photovoltaik und Ladeinfrastruktur auf bestehenden Parkplätzen errichtet werden soll. Ziel ist es, mit den Projekten Erfahrungen und Erkenntnisse zu sammeln, wie solare Stromerzeugung und E-Mobilität auf Parkplätzen am besten gekoppelt werden können. Mit knapp 300.000 Euro fördert das Umweltministerium hierzu zwei Pilotvorhaben in Berkheim und in Schwäbisch-Hall. Die gemeinsam mit einer externen Jury ausgewählten Anlagen sollen noch in diesem Jahr errichtet werden. Gefördert werden die Investitionskosten in die innovative Solarüberdachung der Parkflächen, in Ladeinfrastruktur und Anschlusstechnik sowie in die benötigte Hard- und Software zur Laststeuerung. Nicht bezuschusst wird der Bau der PV- Anlage.

Die geförderten Projekte:

1. Berkheim (Landkreis Biberach)

Projektleitung: Max Wild GmbH
PV-Anlage: 256 kWp
Ladeinfrastruktur: zehn Ladepunkte mit jeweils 22 kW

2. Schwäbisch-Hall

Projektleitung: Landkreis Schwäbisch-Hall
PV-Anlage: 749 kWp
Ladeinfrastruktur: acht Ladepunkte mit jeweils 22 kW

#Energie, Netze und Infrastrukturen

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